600 Euro pro Haushalt mit dem Kärnten Bonus Plus, bis zu 230 Euro mit dem Heizkostenzuschuss plus Energiebonus: Das Land Kärnten hat angesichts der Teuerung, von der Menschen mit niedrigen bis mittleren Einkommen besonders betroffen sind, zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen geschnürt. Mit Monatsende läuft die Antragsfrist für beide Angebote ab, daher starten LHStv.in Gaby Schaunig und Landesrätin Beate Prettner einen nochmaligen Aufruf, jetzt noch rasch die Anträge einzubringen.
„Bei ihrer Wohnsitzgemeinde können alle Kärntnerinnen und Kärntner bis morgen, Freitag, 28. April, sowohl Heizkostenzuschuss als auch Kärnten Bonus Plus beantragen. Das Formular für den Kärnten Bonus Plus kann man alternativ auch online ausfüllen und einbringen, und zwar bis Sonntag, 30. April“,
erklären Schaunig und Prettner.
Der Kärnten Bonus Plus 2023 wurde bislang rund 40.000-mal beantragt und damit insgesamt in Höhe von rund 24 Millionen Euro ausbezahlt, berichtet Prettner. Jene Haushalte, die bereits den Kärnten Bonus 2022 bekommen haben, oder seit 2022 erstmals eine Sozialleistung des Landes beziehen, haben den Kärnten Bonus Plus 2023 automatisch erhalten. Jene Personen, die bislang keine Sozialleistung bezogen haben, aber unter die Einkommensgrenzen fallen, erhalten den Bonus ab der Bewilligung. „Auch wer erst jetzt den Antrag stellt, bekommt die Unterstützung in voller Höhe von 600 Euro“, betont Schaunig.
„Sollten nicht alle bezugsberechtigten Haushalte die Unterstützung abholen, werden die Restmittel für zielgerichtete Zusatzförderungen eingesetzt – zum Beispiel für familienpolitische Maßnahmen“,
erklären Schaunig und Prettner, „doch wir appellieren an alle Kärntnerinnen und Kärntner, diese so wichtige Unterstützung ‚abzuholen‘: Bitte stellen Sie einen Antrag.“
Einkommensgrenzen Kärnten Bonus Plus
netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.:
- Alleinstehende: 1.600 Euro
- Haushalte mit zwei volljährigen Personen: 2.400 Euro
- Zuschlag für jede weitere Person (Kind oder Erwachsener): 400 Euro
- Bei Alleinerziehenden Zuschlag für jede weitere minderjährige Person: 700 Euro (statt 400)
Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss:
- Großer Heizkostenzuschuss (180 Euro plus 50 Euro Energiebonus): Einkommensgrenzen: 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen, 1.560 Euro für Paare, Zuschlag von 270 Euro für jede weitere Person im Haushalt)
- Kleiner Heizkostenzuschuss (110 Euro plus 50 Euro Energiebonus): Einkommensgrenzen: 1.240 Euro pro Monat für alleinstehende Personen; 1.700 Euro für Paare; Zuschlag von 270 Euro für jede weitere Person im Haushalt
Quelle: LPD Kärnten