Was ist das Kinder-Stipendium? (KiStip)
Mit dem Kärntner Kinderstipendium (KiStip) sorgen die SPÖ Kärnten und Landeshauptmann Peter Kaiser für eine massive finanzielle Entlastung der Eltern in Kärnten. Jedem Kind sollen die gleichen Bildungschancen gewahrt werden, unabhängig von der Höhe des Einkommens seiner Eltern. Mehr als 16.000 Kinder in ganz Kärnten profitieren jetzt schon von der Einführung des Kinderstipendiums.
Wo muss ich das Kinder-Stipendium beantragen?
Das Kärntner Kinderstipendium muss nicht beantragt werden. Es wird direkt zwischen dem Land Kärnten und den Betreuungseinrichtungen abgerechnet. Den Eltern wird der, um die Kostenübernahme des Landes verringerte, Betrag vorgeschrieben. Es entsteht daher kein zusätzlicher Aufwand.
Für welche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gilt das Kärntner Kinderstipendium?
Das Kärntner Kinderstipendium gilt für alle Kinder nach dem 1. Lebensjahr, welche eine vom Land Kärnten bewilligte elementare Bildungseinrichtung in Kärnten besuchen.
Wie hoch ist das Kärntner Kinderstipendium?
Das Land Kärnten fördert einen Kindergartenplatz monatlich halbtags mit € 108,- und ganztags mit € 147,-. Für Kindertagesstätten fördert das Land Kärnten monatlich halbtags € 162,- und ganztags € 247,-.
Wird die Betreuung meiner Kinder durch Tagesmütter/-väter auch durch das Kärntner Kinderstipendium unterstützt?
Auch die Bildung und Betreuung durch Tagesmütter/ -väter wird unterstützt. Ab 60 Betreuungsstunden pro Monat beträgt die Landesförderung € 1,50 pro Betreuungsstunde.
Mein Kind wird in einer privaten Einrichtung betreut. Erhalte auch ich das Kärntner Kinderstipendium?
Ja, auch die Bildung und Betreuung in privaten Einrichtungen wird gefördert, sofern diese Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen vom Land Kärnten bewilligt sind.
Wie oft wird das Kärntner Kinderstipendium ausbezahlt?
Das Kärntner Kinderstipendium wird bis zu 12x pro Jahr gewährt.
Wie viel ersparen sich Eltern pro Jahr durch das Kärntner Kinderstipendium?
Pro Jahr kann es durch das Kinderstipendium im Kindergarten zu einer Einsparung von bis zu €1.764,– (ganztags) bzw. bis € 1.296,– (halbtags) kommen, in Kindertagesstätten bis zu € 2.694,– (ganztags) bzw. zu € 1.944,– (halbtags). Hierfür nützen Sie am besten unseren Kinderstipendiums-Rechner.
Was bedeutet der durchschnittliche Elterntarif?
Mit „durchschnittlichen Elterntarif“ ist jener kärntenweite Tarif gemeint, der sich als Mittelwert bzw. Median aller bestehenden Tarife (ohne Verpflegung) in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Kärnten ergibt.
Wird das Kärntner Kinderstipendium automatisch von den Tarifen der Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen abgezogen?
Ja, das Kärntner Kinderstipendium wird Ihnen bei Ihrer monatlichen Vorschreibung seitens der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung abgezogen.
Zahlt man aufgrund des Kärntner Kinderstipendiums überhaupt noch etwas für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung?
Ja, die Verpflegungskosten sowie die Kosten der Betreuung, die über dem ermittelten Durchschnitt in Kärnten liegen, müssen noch seitens der Eltern gezahlt werden.
Hat jedes Kind Anspruch auf das Kärntner Kinderstipendium?
Ja, jedes Kind mit Hauptwohnsitz in Kärnten, welche eine Betreuungseinrichtung in Kärnten besucht, erhält das Kärntner Kinderstipendium.
Wie lange hat man Anspruch auf das Kärntner Kinderstipendium?
Die Landesförderung wird für alle Kinder von 1 bis 5 Jahren bzw. bis zum Erreichen der Schulpflicht gewährt.
Mein Kind besucht die KITA nur 10 Stunden die Woche. Habe ich dennoch Anspruch auf das Kärntner Kinderstipendium?
Leider nicht. Das Kärntner Kinderstipendium wird ab 20 Betreuungsstunden pro Woche in Kindertagesstätten und Kindergärten gewährt.
Hat mein Kind, welches bereits 6 Jahre alt ist, noch Anspruch auf das Kärntner Kinderstipendium?
Kinder, die schulpflichtig sind, können das Kärntner Kinderstipendium nicht mehr beziehen. Jene Kinder, welche aufgrund der „Frühchenregelung“ ein weiteres Jahr im Kindergarten betreut werden, können auf Antrag der Eltern oder der Betreuungseinrichtung ein weiteres Kindergartenjahr das Kärntner Kinderstipendium beziehen.
Ich bin derzeit in Karenz und betreue mein Kind zu Hause. Habe auch ich Anspruch auf das Kärntner Kinderstipendium?
Nein, das Kärntner Kinderstipendium ist eine Bildungsförderung, die an die Bildung und Betreuung der Kinder in Institutionen bzw. bei Tageseltern gebunden ist.
Gesetzliche Grundlagen und Begriffe
Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG):
Die gesetzliche Grundlage für das Kärntner Kinderstipendium bildet das K-KBBG.
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen:
Elementare Bildungseinrichtungen, welche lt. Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG) seitens der Kärntner Landesregierung bewilligt wurden und Kinder zwischen dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Bildung und Betreuung aufnehmen.
Tagesmütter/Tagesväter:
lt. K-KBBG persönlich und fachlich geeignete Personen, welche den gesetzlichen Bestimmungen betreffend der Ausbildung und des Raumprogrammes entsprechen und seitens des Landes bewilligt wurden.
Träger/Rechtsträger:
Natürliche oder juristische Personen, welche dem § 4 des Kärntner Kinderbildungs- und betreuungsgesetz entsprechen und elementare Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen führen bzw. betreiben. Dies können Gemeinden oder private Einrichtungen sein.
Elternbeiträge: Die monatlich von Eltern oder Erziehungsberechtigten von den Rechtsträgern der jeweiligen Institutionen erhobenen Tarife für den Besuch eines Kindes in einer elementaren Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtung. Die Tarife werden von den Trägern mit Verordnung festgesetzt. Verpflegungskosten und Kosten für spezifische Angebote gelten nicht als Elternbeiträge und sind von der Förderung ausgenommen.